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Baumängel und Gewährleistung: Das müssen Bauherren wissen

Baumängel sind ein echtes Ärgernis und mitunter auch kostspielig. Für die Kosten muss der Verursacher aufkommen. Wir zeigen typische Baumängel auf und erklären, wie Garantie und Gewährleistung ablaufen.


Schäden am Mauerwerk und Schallbrücken

Mörtel, Putz und Co. sind komplexe Baustoffe, die exakt verarbeitet werden müssen. Ein unordentliches Vorgehen kann erhebliche Schäden an Mauerwerk und Putz hervorrufen, zum Beispiel Risse oder Löcher. Die Gewährleistung übernimmt der Baubetrieb.

Werden Dehnungsfugen zu angrenzenden Bauteilen nicht ordentlich gesetzt, können ungewollte Risse im Estrich entstehen. Der Baumangel kann frühzeitig behoben werden. Wurde der Bodenbelag allerdings schon gesetzt, kann das Problem nicht mehr einfach festgestellt werden. Hier gilt es, bereits bei der Bauphase auf mögliche Risse im Estrich zu achten. Die Gewährleistung übernimmt wieder der verantwortliche Baubetrieb.


Feuchtigkeitsschäden

Beim Einbau von Lüftungsanlagen muss besonders sorgfältig vorgegangen werden. Unterlaufen hier Fehler, kann Feuchtigkeit an die Bauteile gelangen und es kommt zu Feuchtigkeitsschäden. Die Folge ist eine Minderung der Energieeffizienz und hohe Kosten.

Wenn die Anschlussdetails zwischen Putz und Fenster nicht sorgfältig bearbeitet werden, können Lücken entstehen. Die Folge: Regen und Wind dringen in das Gebäude ein und verursachen Wasserschäden. Ein solcher Schaden lässt sich frühzeitig an absplitternder Farbe im Bereich der Fensterlaibung erkennen.

Wenn beim Einbau der Kelleraußentreppe Fehler unterlaufen, kann das Wasser nicht optimal ablaufen. Die Folge sind langfristige Feuchtigkeits- und Frostschäden.


Falsch montierte Bodeneinschubtreppen

Wenn die Bodeneinschubtreppen falsch montiert wurden, zieht die Feuchtigkeit bis in den Dachbereich des Gebäudes. Die Folge ist ein mangelhafter Wärmeschutz, häufig in Verbindung mit einem Schimmelbefall.

Wohnungstrennwände sind oftmals nicht ausreichend dick. Dadurch kommt es zu Schallproblemen, die einen erheblichen Baumangel darstellen. Probleme mit den Schallbrücken lassen sich oftmals erst Wochen oder Monate nach der Abnahme feststellen. Da Bauherren eine fünfjährige Gewährleistung haben, kann der Mangel dennoch erstattet werden, insofern er eindeutig auf unkorrektes Arbeiten des Bauunternehmens zurückzuführen ist.


Baumängel von vornherein vermeiden

Eine Studie des Bauherren-Schutzbundes hat ermittelt, dass pro Neubau bis zu 18 Baumängel auftreten. Baumängel sind also keine Seltenheit. Gerade für den Bauherrn stellen sie ein großes Problem dar, da die Behebung der Mängel mit finanziellen Aufwendungen verbunden ist. Viele Mängel lassen sich durch vorbeugende Maßnahmen verhindern.

Nachdem die Bauarbeiten beendet wurden, muss das Gebäude zunächst auslüften. Insbesondere der Spitzboden benötigt ein paar Tage Zeit, bis die Feuchtigkeit vollkommen abgezogen wird.

Der Keller kann ebenfalls undicht sein. Durch Planungs- oder Materialfehler oder eine nicht sorgfältige Ausführung kann es zu feuchten Stellen kommen. Die Behebung des Baumangels ist besonders kostspielig und muss vom verantwortlichen Handwerksbetrieb übernommen werden.


Baumängel: Das ist zu Gewährleistung und Garantie zu wissen

Baumängel bedeuten für den Bauherren Ärger und finanzielle Ausfälle. Die Erstattung der Kosten muss der Verursacher übernehmen, wobei die Ermittlung des Verursachers einer der Hauptstreitpunkte bei Baumängeln ist.

Zunächst: Mit der Abnahme einer Immobilie beginnt in Deutschland eine fünf Jahre andauernde Gewährleistungsphase. Wenn in diesem Zeitraum Baumängel bemerkt werden, ist der Bauvertragspartner zur Gewährleistung verpflichtet - vorausgesetzt, er hat die Schäden verursacht.

Bestenfalls werden die Baumängel noch vor der Abnahme des Gebäudes bemerkt. Die Abnahme kann dann mit Begründung verweigert werden, bis das zuständige Bauunternehmen die Schäden behoben hat. Unterschiede gibt es auch bei der Gestaltung des Bauvertrags. Je nachdem, ob der Bauvertrag nach dem BGB oder dem VOB/B abgeschlossen wurde, müssen die Baumängel unterschiedlich gehandhabt werden.


Zuerst: Die Baumängelrüge

Bevor es an die Gewährleistung geht, müssen Bauherren eine Baumängelrüge aussprechen. Diese muss formal richtig verfasst sein und alle Baumängel festhalten. Auch das Datum, an dem der Mangel behoben sein muss, muss dem Verantwortlichen mitgeteilt werden. Zusätzlich sollte eine Bilddokumentation sowie das Gutachten eines Bausachverständigen beiliegen. Erst wenn die Mängel im vorgegebenen Zeitraum nicht behoben wurden, empfehlen sich weitere Schritte.

Wenn der Handwerker oder Bauunternehmer den Schaden nicht im gesetzten Zeitraum behebt, sollte juristische Beratung eingeholt werden. Als erste Maßnahme können noch nicht gezahlte Honorare einbehalten werden - erst wenn die Mängel beseitigt wurden, wird die zurückgehaltene Summe ausgezahlt. Alternativ kann ein anderer Bauunternehmer mit der Beseitigung der Mängel beauftragt werden. Auch hier sollte ein Sachverständiger die Mängel dokumentieren, damit auch der behobene Schaden leicht nachzuweisen ist.

Zuletzt: Wenn der Bauunternehmer oder Handwerker, der für den Baumangel verantwortlich ist, den Schaden nicht behebt, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. In einem zivilrechtlichen Verfahren kann beispielsweise Schadensersatz gefordert werden. Zu bedenken ist, dass dieses Vorgehen mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Im besten Fall wird deshalb eine außergerichtliche Einigung erzielt.


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