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Architekt

Mit dem richtigen Architekten planen und bauen

Individuell und nach exakten Bedürfnissen ausgerichtet ein Haus bauen? Ein kompetenter Architekt kann Sie bei allen Schritten Ihres Bauvorhabens, von der Planung und Organisation bis zur Begleitung der jeweiligen Bauphasen professionell unterstützen. Ganz gleich, ob Ihre Planung einen kompletten Neubau vorsieht oder ein Haus umgebaut, erweitert oder grundsaniert werden soll.

Die Berufsbezeichnung des Architekten ist geschützt: Entsprechend muss jeder mit diesem Siegel werbende Architekt eine spezifische Berufsordnung einhalten und bei der Architektenkammer verzeichnet sein. Erfahrene Architekten blicken nicht nur auf eine nachweisbare Berufspraxis zurück, sondern bilden sich kontinuierlich weiter - permanenter technischer Fortschritt macht stetige Neuorientierung unverzichtbar.

Gut informiert ist halb gefunden: Fachliteratur, Fachzeitschriften und Internet informieren über Beispielprojekte, die mit Ihren Ideen korrespondieren. Besichtigen Sie Musterlösungen und bereits realisierte Projekte vor Ort. Auch Verbände wie der BDA helfen bei der Suche nach einem geeigneten Architekten.


Der Architekt und seine Aufgaben

Der Bauherr beauftragt den Architekt mit der Wahrnehmung seiner Interessen: Nicht nur Erfahrung, Ideen und Impulse sollen in den Bauprozess einfließen, auch Kosten-Ersparnis und Korrektheit der gesamten Durchführung durch die beauftragten Baufirmen liegt in dessen Kompetenz- und Verantwortungsbereich.

Entsprechend sieht in Deutschland das Werkvertragsrecht mit §§ 631 ff BGB im Fall von Versäumnissen und Fehlentscheidungen eine fünfjährige Haftung des Architekten vor.

Bei Schließen eines Vollarchitektenvertrages beginnt die Verjährungsfrist allerdings erst mit Ablauf der Gewährleistungsfristen der beauftragten Baufirmen. Das bedeutet: Noch lange nach Ablauf dieser Fristen besteht ein Haftungsanspruch gegen den Architekt.

Ihr Architekt ist im Sinne einer individuellen, wunschgerechten Planung um einen kontinuierlichen und konstruktiven Dialog mit Ihnen als Bauherr bemüht. Dialog bedeutet: Sie sind ein Laie, der umfangreiche Vorstellungen einbringt. Um die Koordination weiterer Fachplaner, die Einhaltung des Kosten-Rahmens und des Zeitplans, die Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens und dessen wirtschaftliche Ausgestaltung kümmern sich Fachmann oder Fachfrau.

Immer hat Ihr Architekt hat eine weitreichende Aufklärungs- und Hinweispflicht und informiert Sie beispielsweise über Modelle der Sonderabschreibung oder potentielle EU-Fördermitteln (Euro) – sofern diese Ihr konkretes Projekt betreffen.

Am Ende des Tages zeichnen natürlich Sie als Bauherr verantwortlich: Offiziell schließen Sie Bau- und Werkverträge und leiten die Erteilung der Baugenehmigungen in die Wege.


Kosten Architekt - HOAI

Je nach Größe und Komplexität des Bauprojekts fallen Kosten für den Architekt in unterschiedlichem Umfang an.

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten) führt zu diesem Zweck neun verschiedene Leistungsphasen (die LP) auf, die sich in Grund-Leistungen und besondere Leistungen aufgliedern, welche prozentual unterschiedliche Anteile vom Gesamt-Honorar ausmachen.

Die erste Leistungsphase steht im Zeichen des Gewinnens von Basisinformationen: Wie ist es um den finanziellen Rahmen für den Hausbau bestellt? Welche Einschätzungen ergeben sich aus einer ersten Begehung des Grundstücks? Hier sind Kosten in Höhe von etwa 3 % vom Gesamt-Honorar für den Architekt anzusetzen.

Leistungsphase 2 der HOAI widmet sich der Leistungsvorplanung und schlägt mit Kosten von etwa 7 % zu Buche. In den umfangreichen Leistungsphasen 3 wie 4 geht es um die Entwurfs- und Genehmigungsplanung: Hier entsteht der fertige Gesamtentwurf inklusive Kostenberechnung; auch Verhandlungen mit Behörden gehören dazu. Diese Phasen machen 17 % des Gesamthonorars aus.

Der größte Posten der HOAI folgt nun mit Leistungsphase 5 und kostet dementsprechend: Die Ausführungsplanung, im Budget mit 25 % des Architektenhonorars zu veranschlagen. Basierend auf den Ergebnissen von LP 3 und LP 4 werden städtebauliche, energiewirtschaftliche und technische Projekterfordernisse einbezogen. Der Planungsentwurf ist jetzt ausführungsreif. Mit LP 6 und LP 7 (kostet bis zu 14 %) folgen nun Vergabevorbereitung und –mitwirkung. Für Objektüberwachung und Objektbetreuung sowie abschließende Dokumentation in den Endphasen LP 8 und 9 müssen 34 % eingeplant werden.

Sie sehen – alle anrechenbaren Kosten Ihres Bauvorhabens mit ihren jeweiligen Aufwandskriterien bestimmen die Höhe des Architektenhonorars. Die HOAI (Honorarordnung) definiert ergänzend 5 Honorarzonen: Durchschnittlich ausgestattete Wohngebäude gehören z. B. in Zone III, überdurchschnittliche oder planungsaufwändige Eigenheime sowie Terrassenhäuser in Zone IV.

Haben Sie vor, Ihren Architekt im Rahmen einer Vollbeauftragung (über alle 9 Stufen) heranzuziehen, sollten Sie damit rechnen, ein stattliches Gesamt-Honorar von einem Zehntel der Baukosten für den Hausbau zahlen zu müssen. Ein Grund mehr, sich ausreichend Zeit und Sorgfalt für die Suche nach einem in Ihrem Sinne arbeitenden Architekten zu nehmen.


Architektenvertrag

Ein Architektenvertrag ist per se formfrei. Einheitsarchitektenverträge sind dagegen mit Vorsicht zu genießen, da sie eher den Interessen des Architekten dienen und dementsprechend geregelt sind. Auch durch die Bundesarchitektenkammer (BAK) wird kein einheitlicher Architektenvertrag mehr empfohlen (nachdem man dort 1998 sein Vertragsmuster als juristisch nicht wasserdicht zurückziehen musste).

Es empfiehlt sich daher, einen Architektenvertrag individuell auszuhandeln, dem nicht nur Planung, Bauausführung und konkrete Bauherrenvorstellungen, sondern auch Kostenrahmen und Fristen der Ausführung exakt geregelt sind. Ihr Bauvorhaben übersteigt wahrscheinlich den Preis von 500.000 Euro? Überlegen Sie, einen Fachanwalt mit der Ausfertigung des Vertrages zu beauftragen.


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